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Geschäftsbedingungen

Artikel 1

Die Verkäufe unterliegen ausschließlich den nachstehenden Bedingungen, was zur Folge hat, dass jeder Kunde, der eine Bestellung aufgibt, diese Bedingungen akzeptiert und ihnen bedingungslos zustimmt.

Die angegebene Lieferzeit dient nur zur Orientierung und bindet den Verkäufer-Lieferanten nicht. Etwaige Verzögerungen in der Lieferung können, sofern nicht schriftlich abgewichen wird, keine Grundlage für Schadensersatz, Preisminderung, Zahlungsaufschub oder Stornierung der Bestellung sein.

Die Waren werden stets bei Verlassen der Lager des Verkäufers-Lieferanten akzeptiert. Sie werden auf Gefahr und Kosten des Käufers versandt, es sei denn, es liegt eine schriftliche Abweichung vor.

Artikel 2

Bestellungen des Käufers können nicht widerrufen oder storniert werden, außer im gegenseitigen Einvernehmen und mit Zustimmung des Verkäufers. Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Käufer behält sich der Verkäufer das Recht vor, eine Entschädigung von mindestens 20% des vereinbarten Gesamtverkaufspreises zu verlangen.

Artikel 3

Jede Beanstandung bezüglich der Lieferung von Waren ist nur zulässig, wenn sie dem Verkäufer innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung per Einschreiben mitgeteilt wird. Nach Ablauf dieser Frist gelten die gelieferten Waren als endgültig akzeptiert, und Beanstandungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Artikel 4

Falls eine Rücksendung erfolgt, der der Verkäufer-Lieferant nicht zugestimmt hat, und dieser dennoch gezwungen ist, die Waren anzunehmen, erfolgt dies stets unter jeglichem Vorbehalt von Rechten und auf Kosten des Käufers. Die Sendung wird dann auf Kosten und Gefahr des Käufers gelagert.

Artikel 5

Die Rechnungen sind am Rechnungsdatum sofort fällig, sofern nicht anders angegeben (Optionen können z.B. Zahlung innerhalb von 30 oder 60 Tagen nach Rechnungsdatum sein). Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum wird automatisch und ohne Mahnung ein Verzugszins von 12% pro Jahr berechnet.

Bei Nichtzahlung der Rechnungen innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit ist die säumige Partei automatisch und ohne Mahnung verpflichtet, zusätzlich eine Pauschalentschädigung von 20% des Rechnungssaldos zu zahlen, mit einem Mindestbetrag von 50,00 EUR und einem Höchstbetrag von 3.750,00 EUR. Die Nichtzahlung am Fälligkeitstag einer einzigen Rechnung macht den fälligen Saldo aller anderen, selbst nicht fälligen Rechnungen sofort fällig.

Artikel 6

Wenn der Käufer es versäumt, seinen Verpflichtungen nachzukommen, kann der Verkauf automatisch und ohne Mahnung aufgelöst sein, ohne dass dies die Rechte des Verkäufers-Lieferanten auf Schadensersatz und Zinsen beeinträchtigt. Eine diesbezügliche Willenserklärung des Verkäufers-Lieferanten per Einschreiben genügt.

Artikel 7

Wenn das Vertrauen des Verkäufers-Lieferanten in die Kreditwürdigkeit des Käufers durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Käufer und/oder nachweisbare andere Ereignisse erschüttert wird, die das Vertrauen in die ordnungsgemäße Erfüllung der vom Käufer übernommenen Verpflichtungen in Frage stellen und/oder unmöglich machen, behält sich der Verkäufer-Lieferant das Recht vor, auch wenn die Waren bereits ganz oder teilweise versandt wurden, die gesamte Bestellung oder einen Teil davon auszusetzen und vom Käufer geeignete Sicherheiten zu verlangen. Lehnt der Käufer dies ab, behält sich der Verkäufer-Lieferant das Recht vor, die gesamte Bestellung oder einen Teil davon zu stornieren. Dies alles unbeschadet seiner Rechte auf Schadensersatz und Zinsen.

Artikel 8

EIGENTUMSVORBEHALT

Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Preises. Alle Risiken gehen zu Lasten des Käufers. Die gezahlten Anzahlungen bleiben dem Verkäufer-Lieferanten als Ausgleich für mögliche Verluste beim Wiederverkauf erhalten.

Artikel 9

Falls der Käufer die dem Verkäufer-Lieferanten gehörenden Waren, selbst wenn sie verarbeitet sind, weiterverkauft, überträgt er dem Verkäufer-Lieferanten hiermit ab sofort alle Forderungen, die sich aus diesem Weiterverkauf ergeben.

Artikel 10

Die Ausstellung oder Annahme von Wechseln oder anderen handelbaren Dokumenten bedeutet keine Schuldenerneuerung und stellt keine Abweichung von den Verkaufsbedingungen dar.

Artikel 11

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten sind die Gerichte von Gent oder die Gerichte des Wohnsitzes des Käufers, nach Wahl des Verkäufers-Lieferanten, ausschließlich zuständig.